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Krankheitssymptome: Darf mein Kind in die KiTa?

Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Kindertageseinrichtung, um ihr Kind krank zu melden und das weitere gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Die Kita wird Sie auch über die aktuell geltenden Wiederzulassungsregelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Kita ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

 

ÜBER UNS

Unser Kindergarten blickt auf eine lange Tradtion zurück. Er wurde 1910 als sogenannte Warteschule gegründet. Mütter, die in ortsansässigen Betrieben arbeiteten, konnten ihre Kinder hier ganztägig betreuen lassen. 1951 übernahm die evangelische Kirchengemeinde die Trägerschaft des Kindergartens.

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